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Energienews


26.04.2019

KfW fordert CO2-orientierte Energiepreisreform

Mit einer aktuellen Studie hat sich auch KfW Research, das volkswirtschaftliche Kompetenzzentrum der KfW Bankengruppe, eindeutig positioniert:

„Eine Reform des Energiepreissystems ist für eine effiziente Energiewende in Deutschland dringend erforderlich. Ohne eine einheitliche CO2-Bepreisung in allen Sektoren werden keine ausreichenden Anreize für emissionsarme Technologien gesetzt. Eine Reform des Energiepreissystems ist für eine effiziente Energiewende in Deutschland dringend erforderlich. Ohne eine einheitliche CO2-Bepreisung in allen Sektoren werden keine ausreichenden Anreize für emissionsarme Technologien gesetzt. Die Preisverzerrung führt zu einer Behinderung der Sektorkopplung und der Integration erneuerbarer Energien.“

Oder anders ausgedrückt: Die derzeitige Energiepolitik, die aktuellen politischen Rahmenbedingungen und die Bremsmanöver aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie konterkarieren die im Koalitionsvertrag noch einmal bestätigten Klimaschutzziele der vorherigen und der zurzeit verantwortlichen Bundesregierung. Beispielsweise war Wärmepumpenstrom für Haushalte 2018 mit 16,9 Ct/kWh an staatlich veranlassten Abgaben, Umlagen, Entgelten und Steuern belastet, Erdgas mit 3,1 Ct/kWh und Heizöl mit 1,6 Ct/kWh.

Umsetzung erfordert starken politischen Willen

KfW Research: „In der Fachöffentlichkeit hat sich ein mehrjähriger Diskurs ergeben, der inzwischen in einen weit gehenden Konsens gemündet ist. Die verbindende Zielrichtung ist eine CO2-orientierte Reform der staatlich veranlassten Preisbestandteile auf Energie bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Verteilungswirkungen. Mittlerweile liegen zahlreiche robuste Gutachten vor, die klare Handlungsempfehlungen aufzeigen. Allerdings erfordert die Umsetzung dieser Empfehlungen einen starken politischen Willen und ein Bekenntnis zum Klimaschutz.“

Die Studie beschreibt auch, welche Konzepte bereits in anderen Ländern etabliert sind. Beispielsweise für Schweden: Hier „wurden bereits 1991 bestehende Energiesteuern mit einer CO2-Komponente versehen und schrittweise erhöht. Im Jahr 2018 lag der volle Steuersatz bei etwa 110 Euro/tCO2. Betroffen sind Sektoren, die nicht vom EU-ETS [EU-Emissionshandel] erfasst sind. Bestimmte Branchen werden nur anteilig mit der Steuer belastet. Dies betrifft vor allem Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die zusätzlichen Einnahmen fließen in den Staatshaushalt.“

PDF-Download der KfW-Research-Studie (5 Seiten) Erfolgreiche Energiewende erfordert CO2-orientierte Energiepreisreform. GLR




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